Datenschutzerklärung Freistadt Rust
Allgemeines
Wir nehmen Ihr Recht auf Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und handeln stets nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Österreichischen Datenschutzgesetzes. Ihrem grundsätzlichen Recht, personenbezogene Daten geheim zu halten, kommen wir auf allen Ebenen nach. Wir erheben Ihre Daten nur auf Basis einer ausreichenden gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage bzw. mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Wir können Ihnen versichern, dass wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten vertraulich behandeln und auch ausreichend Maßnahmen gesetzt haben, um Ihre Daten zu schützen. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet, es sei denn, der Magistrat der Freistadt Rust ist gesetzlich dazu verpflichtet, kann die Leistung nicht anders erbringen oder hat dafür Ihre Zustimmung erhalten.
Um Serviceleistungen anbieten zu können, ist es allerdings notwendig, personenbezogene Daten einzuheben. Nur so können wir Ihre Anliegen bearbeiten und zu Ihrer Zufriedenheit ausführen. Selbstverständlich werden die von uns eingehobenen Daten ausschließlich für jene Zwecke verwendet, für die sie uns zur Verfügung gestellt wurden. Eine Einwilligung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Treten Sie dazu mit jener Stelle, der Sie die Daten zur Verarbeitung bereitgestellt haben, in Verbindung oder wenden Sie sich an die Datenschutzbeauftragte der Freistadt Rust (Kontaktdaten siehe unten). Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten ebenfalls gespeichert.
Auskunftsrecht
Das Datenschutzgesetz regelt, dass Sie Auskunft über eigene Daten erhalten. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten zu verlangen. Selbstverständlich können wir nur Auskunft über Daten geben, die wir selbst verarbeiten. Daten anderer Behörden oder Stellen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Magistrats der Freistadt Rust.
Eine Übermittlung von Akten ist nicht vorgesehen. Das Recht auf Auskunft beschränkt sich auf die eigene Person. Bürgerinnen und Bürger, die Auskunft über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten erhalten wollen, müssen daher ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Führerschein oder Reisepass, bei der Datenschutzbeauftragten im Magistrat Rust nachweisen. Daten anderer Personen können nicht abgefragt werden. Sie können mithilfe des Auskunftsrechts Informationen darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten Ihre Person betreffend verarbeitet werden, für welchen Zweck diese Verwendung finden, woher der Magistrat der Freistadt Rust ihre Daten hat und an wen er sie übermittelt hat. Ihr Recht bezieht sich dabei auf Informationen, die in strukturierten Datensammlungen enthalten sind. Eine Richtigstellung, Löschung oder Einschränkung inhaltlich veränderbarer Daten kann begehrt werden. Neben dem Auskunftsrecht steht den Bürgerinnen und Bürgern auch das Recht auf Akteneinsicht zu. Dieses richtet sich nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht und bedingt eine Parteistellung.
Erhebung personenbezogener Daten auf unserer Website
Über unsere Website erfassen wir keinerlei personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), außer wenn Sie uns solche Daten freiwillig zur Verfügung stellen (z.B. durch Kontaktaufnahme) bzw. eingewilligt haben oder die entsprechenden Rechtsvorschriften über den Schutz Ihrer Daten dies erlauben.
Datenverwendung zum Newsletterversand
Die Datenschutzgrundverordnung verlangt für die Rechtmäßigkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in bestimmten Fällen die explizite Einwilligung der Betroffenen. Das gilt auch für die Übermittlung unserer Newsletter. Der Schutz Ihrer Daten und die damit verbundene Einhaltung der Rechtsvorschriften sind uns als Basis gegenseitigen Vertrauens sehr wichtig.
Sollten wir von Ihnen keine gegenteilige Nachricht erhalten, dürfen wir – im Sinne einer „konkludenten Handlung“ – dies als Zustimmung für weitere Zusendungen werten. Natürlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich aus der Mailingliste austragen zu lassen. Wenn Sie in Zukunft keine weiteren Informationen mehr erhalten möchten, klicken Sie im Newsletter auf Abmelden oder senden Sie uns ein E-Mail mit dem Betreff „Newsletterabmeldung“.
Bereich: Tourismus
Haben Sie dem Tourismusverband Ihre E-Mail-Adresse dafür überlassen, erhalten Sie den regelmäßigen Newsletter des Tourismusverbandes. Der Vermittler verwendet hierzu nur Ihre E-Mail-Adresse und informiert nur über eigene Angebote. Das Austragen aus einem Newsletter-Abonnement und Ablehnen weiterer Newsletter-Zusendungen per E-Mail ist jederzeit persönlich oder über Mitteilung an tourismus@freistadt-rust.at möglich.
Fragen und Anmerkungen
Wir werden auf alle angemessenen Anfragen zur Einsicht in und ggf. Berichtigung, Ergänzung oder Löschung von personenbezogenen Daten reagieren. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutz-Policy haben, treten Sie mit uns in Verbindung. Im Zuge der Weiterentwicklung des Internets werden wir auch unsere Datenschutz-Policy laufend anpassen. Änderungen werden wir auf dieser Seite rechtzeitig bekannt geben. Daher sollten Sie diese Seite regelmäßig aufrufen, um sich über den aktuellen Stand der Datenschutz-Policy zu informieren.
Datenschutzbeauftragte Freistadt Rust
Datenschutzbeauftragter für die Freistadt Rust, 7071 Rust, Conradplatz 1:
Land Burgenland – Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 – Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1; E-Mail: post.a2-DSBAGem(at)bgld.gv.at.
Hauptverantwortlich: Dr. Barbara Zechmeister, Tel. +43 57/600-2290
Stand: April 2026

