Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann der Magistrat der Freistadt Rust auf Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke des Magistrat der Freistadt Rust gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung:
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten:
Ansprechperson: KR Mag. Gerold Stagl
Adresse: Conradplatz 1, 7071 Rust
Telefon: 02685 202
Fax: 02685 202 12
E-Mail: post@rust.bgld.gv.at
UID-Nummer: ATU47299604
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Mittwoch: 7.00-12.00; Donnerstag: 7.00-12.00, 16.00-19.00; Freitag: 7.00-12.30
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
• Persönlich/postalisch: Magistrat Rust, 7071 Rust, Conradplatz 1, zu den Parteienverkehrszeiten
• Per E-Mail: post@rust.bgld.gv.at
• Per FAX: 02685 202 12